Mit der Einführung der neuen Trinkwasserverordnung vom Juni 2023 wurde der Begriff aus der alten Trinkwasserverordnung "Gefährdungsanalyse" in die Definition "Risikoabschätzung" umgewandelt.
Wird somit bei einer Legionellenprüfung im Trinkwasser der technische Maßnahmewert für Legionellen mit 100 KBE koloniebildende Einheiten erreicht oder sogar überschritten, so ist nun die Erstellung einer Risikoabschätzung nach § 51, Absatz 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) für die kontaminierte Trinkwasseranlage gesetzlich vorgeschrieben.
In diesem Fall hat der Betreiber oder Inhaber der Trinkwasseranlage unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung für die betroffene Trinkwasser-Installation zu erstellen.
Die Risikoabschätzung der Trinkwasser-Installation muss eine vorherige Ortsbegehung der Anlage einschließen und sollte durch einen qualifizierten Sachverständigen nach der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) in Form eines unabhängigen Gutachtens angefertigt werden.
Der Ablauf einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen wird über die Empfehlung des Umweltbundesamtes von 2012 "Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung - Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen" sowie über die VDI-Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 " Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse" geregelt.
Gesetzliche Grundlage zur Durchführung der Risikoabschätzung ist die Anforderung aus § 51, Absatz 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
Die neue Trinkwasserverordnung besagt, dass bereits bei dem Erreichen des technischen Maßnahmewertes für Legionellen mit einem Wert von 100 KBE/100ml Legionellen im Trinkwasser der Betreiber der kontaminierten Trinkwasseranlage unverzüglich:
Auch ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt ist die Risikoabschätzung bereits bei einem erstmaligen Erreichen des technischen Maßnahmewertes für Legionellen (100 KBE/100 ml) somit grundsätzlich verpflichtend durchzuführen.
In dem normativen Regelwerk der VDI-Richtlinie VDI/BTGA/ZVSH 6023 Blatt 2 wird unter anderen gefordert, dass die Durchführung einer Gefährdungsanalyse (= Risikoabschätzung nach neuer Trinkwasserverordnung) unabhängig von anderen Interessen erfolgen muss.
Insbesondere sollte eine Befangenheit vermieden werden. Eine Befangenheit ist dann zu vermuten, wenn Personen an der Planung, dem Bau oder dem Betrieb oder der Sanierung der Trinkwasser-Installation selbst beteiligt waren (z.B. Inhaber, Betreiber, Fachplaner, Sanitärfirmen).
Aufgrund möglicher Fehleinschätzungen sowie aus Gründen der Befangenheit wird daher dringend empfohlen die Gefährdungsanalyse, neu definiert als Risikoabschätzung, für die betroffene Trinkwasser-Installationen durch einen fachlich qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen durchführen zu lassen.
Zur Ursachenklärung und erfolgreichen Beseitigung eines Legionellenbefalls in Trinkwasseranlagen erstellen unsere zertifizierten Sachverständige für Trinkwasserhygiene (TWH) mit Zertifikat VDI/DVGW 6023 Kategorie A anlagenspezifische sowie rechtssichere Risikoabschätzungen nach § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) und dem normativen Regelwerk VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 " Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse":
Erfüllen Sie jetzt sicher Ihre gesetzlichen Betreiberpflichten nach Trinkwasserverordnung mit der Durchführung einer professionellen Risikoabschätzung Ihrer Trinkwasser-Installation:
Mit unseren zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene sind wir in dem gesamten Bundesgebiet auch in Ihrer Nähe tätig:
Region Süd-West: Frankfurt am Main - Wiesbaden - Mannheim - Koblenz - Karlsruhe - Pforzheim - Stuttgart - Heilbronn - Freiburg - Saarbrücken - Region Schwarzwald - Kreis Bodensee
Region Mitte: Hannover - Kassel - Celle - Braunschweig - Bamberg
Region NRW: Bonn - Köln - Düsseldorf - Neuss - Essen - Bochum - Dortmund - Bielefeld - Duisburg - Mönchengladbach - Leverkusen
Region Süd: Ulm - München - Augsburg - Region Oberbayern - Allgäu
Region Nord: Bremen - Hamburg - Kiel - Lübeck - Nordfriesische Inseln
Region Ost: Berlin - Leipzig - Dresden - Erfurt - Gera - Region Thüringen
Falls Sie Fragen haben oder eine ausführliche Beratung wünschen, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Deutschlandweite Service-Hotline : 0800 - 000 - 5704 (Anruf kostenfrei)