ACUDES Sachverständigenbüro für Trinkwasserhygiene - Erfüllen Sie gesetzeskonform die Verkehrssicherungspflichten für Inhaber und Betreiber von Trinkwasseranlagen nach den Anforderungen der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
Wir erstellen fachgerechte Risikoabschätzungen und Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen, rechtssichere Gutachten im Bereich der Trinkwasserhygiene sowie Trinkwasserhygiene-Konzepte für einen hygienisch-sicheren Betrieb von Trinkwasseranlagen.
Deutschlandweit - unabhängig - zertifiziert!
Gefährdungsanalyse bei einem Befall mit Pseudomonas aeruginosa und anderen Mikroorganismen im Trinkwasser nach dem Regelwerk VDI 6023-Blatt 2.
Festlegung von Probenahmestellen und Erstellung von Probenahme-Konzepte für
Trinkwasseruntersuchungen in Trinkwasseranlagen von Gebäuden
Risikoabschätzung nach § 51, Absatz 1 der neuen Trinkwasserverordnung 2023 bei dem Erreichen des technischen Maßnahmewerts für Legionellen.
Kompetente Beratung und Consulting auf dem Gebiet der Trinkwasserhygiene für einen gesetzeskonformen Betrieb von Trinkwasser-Installationen.
Wir erstellen rechtssichere Gutachten und gutachterlichen Stellungnahmen auf dem Gebiet der Trinkwasserhygiene für Betreiber von Trinkwasseranlagen.
Water Safety Plan (WSP) - Konzept für Trinkwasser-Installationen in Gebäuden nach EU-Trinkwasser-Richtlinie und der Empfehlung des Umweltbundesamts.
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel!
daher sind Trinkwasseranlagen gemäß § 13, Absatz 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T) für Trinkwasser-Installationen eingehalten werden.
Zudem müssen die Anforderungen für die mikrobiologischen und chemischen Parameter nach Trinkwasserverordnung an den Wasserentnahmestellen einer Trinkwasser-Installation zu jeder Zeit eingehalten werden.
Bei einer Überschreitung der mikrobiologischen oder chemischen Grenzwerte des Trinkwassers
besteht gemäß Trinkwasserverordnung sowie dem Infektionsschutzgesetz ein dringender Handlungsbedarf für den Inhaber der betroffenen Trinkwasseranlage.
Der Inhaber sowie der Betreiber einer Trinkwasseranlage unterliegen der Verkehrssicherungspflicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 823) und stehen somit in einer besonderen Verantwortung gegenüber den Verbrauchern des Trinkwassers.
Zur Einhaltung einer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik eingerichteten und betriebenen Trinkwasser-Installation unterstützen wir bundesweit Inhaber und Betreiber von Trinkwasseranlagen bei der Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungs- und Handlungspflichten für den Betrieb von Trinkwasseranlagen in Gebäuden.
Erstellung von systemorientierten Gefährdungsanalysen nach dem Regelwerk VDI/BTGA/ZVSHK 6023 - Blatt 2 zur Überprüfung und Bewertung des hygienisch-technischen Zustandes von Trinkwasseranlagen in Gebäuden
Gutachterliche Erstellung von Hygiene-Erstinspektionen nach der Richtlinie VDI 6023 - Blatt 1 für neu errichtete Trinkwasseranlagen zur Überprüfung der Trinkwasser-Installation auf deren Hygienezustand sowie die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Erstellung von Instandhaltungs- & Trinkwasser-Hygieneplänen nach den Richtlinien VDI 3810 - Blatt 2 / VDI 6023 - Blatt 3 und VDI 6023 - Blatt 1 zur Optimierung einer hygienisch-sicheren Betriebsführung von Trinkwasseranlagen in Gebäuden.
Festlegung von Probenahmestellen und Erstellung von Probenahme-Konzepten für Trinkwasseranalysen in Gebäuden nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung und den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA).
"Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuß oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger,
nicht zu besorgen ist! " § 37, Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im Rahmen der Trinkwasserverordnung Vorgaben erlassen, die bei mikrobiologischen Auffälligkeiten in einer Trinkwasseranlage unverzüglich deren Ursachenklärung sowie eine Beseitigung der Kontamination vorsehen.
Um die Gesundheit der Verbraucher nicht zu gefährden, sollte bei einem Befall des Trinkwassers mit Legionellen, Pseudomonas aeruginosa und anderen pathogenen Keimen unverzüglich gehandelt werden.
Unsere DIN ISO/IEC EN 17024 zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene unterstützen Sie kompetent bei der Ursachenklärung und Beseitigung von mikrobiellen Auffälligkeiten in Trinkwasser-Installationen.
Erstellung von Risikoabschätzungen nach der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) bei Erreichen des technischen Maßnahmewertes für Legionellen im Trinkwasser.
Krisenmanagement zur Ursachenklärung und Beseitigung von mikrobiellen Auffälligkeiten im Trinkwasser durch Legionellen, Pseudomonas aeruginosa und anderen Trinkwasserkeimen.
Werden im Trinkwasser die mikrobiologischen Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung überschritten, so sind in einer definierten Abfolge weiterführende Untersuchungen erforderlich.
Molekularbiologische VBNC-Prüfung zur Ursachenklärung wiederkehrender mikrobieller Kontaminationen durch Legionellen oder Pseudomonas aeruginosa in Trinkwasser-Installationen.
Komplexe Trinkwasser-Installationen in Gebäuden können bei einer nicht fachgerechten Errichtung und Betriebsführung zu hygienischen Problemen im Trinkwasser führen.
Gleichzeitig haben Inhaber und Betreiber von Trinkwasseranlagen für die Abgabe von einwandfreiem Trinkwasser an deren Verbraucher Sorge zu tragen.
Für den bestimmungsgemäßen Betrieb von Trinkwasseranlagen sind zahlreiche Gesetze, Richtlinien und weitere Vorgaben zu beachten.
In der Regel stoßen Inhaber und Betreiber von Trinkwasseranlagen bei deren Umsetzung an Ihre Grenzen.
Als kompetenter Partner unterstützen wir unsere Kunden rechtssicher bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Betreiberpflichten im Umgang mit einer Trinkwasser-Installation in Immobilien.
Inhaber von Immobilien vermeiden somit mögliche Haftungsrisiken und können sich ganz auf Ihr eigentliches Kerngeschäft konzentrieren.
Sie erhalten eine Übersicht zu dem hygienisch-technischen Zustand Ihrer Trinkwasser-Installation und der Wertigkeit Ihrer Immobilie.
Nutzen Sie eine kompetente und umfassende Beratungsleistung zu den komplexen Themenbereichen der Trinkwasserhygiene in Gebäuden und großtechnischen Anlagen.
Über unser Trinkwasserhygiene-Management betreuen wir bundesweit Immobilien im Bereich der hygienisch-technischen Überwachung und Optimierung von Trinkwasseranlagen.
Über die Erstellung von Gutachten und gutachterlichen Stellungnahmen erhalten Sie Informationen sowie eine Bewertung zu dem hygienisch-technischen Zustand der Trinkwasseranlage in Ihrer Immobilie.
Das Immo-watersafe® Konzept ist ein mehrstufiger Trinkwasser-Sicherheitsplan für die Einrichtung und Aufrechterhaltung des hygienisch sicheren Betriebes von Trinkwasseranlagen in Gebäuden.
In Anlehnung an die Richtlinie VDI-MT-6023- Blatt 4 FM (Facility-Management) schulen wir mittels Inhouse-Schulungen Mitarbeiter von Unternehmen, Behörden, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Immobilienverwaltungen auf dem Gebiet der Trinkwasserhygiene für einen gesetzeskonformen sowie bestimmungsgemäßen Umgang mit Trinkwasseranlagen in Gebäuden.
Unsere Inhouse-Schulungen werden hierzu speziell auf die Liegenschaften und auf das Trinkwassersystem in den Objekten unserer Kunden ausgerichtet.
Erfahren Sie über unser E-Book "Sicheres Trinkwasser!" mehr zu unseren Leistungen auf dem Gebiet der Trinkwasserhygiene. Über den nachfolgenden Download-Link erhalten Sie kostenfrei unser E-Book "Sicheres Trinkwasser!".
E-Book "Sicheres Trinkwasser!"
Unter dem nachfolgenden Download erhalten Sie unser E-Book zum Thema "Sicheres Trinkwasser" in Gebäuden, Grundstücken und industriellen Trinkwasseranlagen.
Mit unseren zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene sind wir in dem gesamten Bundesgebiet auch in Ihrer Nähe tätig:
Region Süd-West: Frankfurt am Main - Wiesbaden - Mannheim - Koblenz - Karlsruhe - Pforzheim - Stuttgart - Heilbronn - Freiburg - Saarbrücken - Region Schwarzwald - Kreis Bodensee
Region Mitte: Hannover - Kassel - Celle - Braunschweig - Bamberg
Region NRW: Bonn - Köln - Düsseldorf - Neuss - Essen - Bochum - Dortmund - Bielefeld - Duisburg - Mönchengladbach - Leverkusen
Region Süd: Ulm - München - Augsburg - Region Oberbayern - Allgäu
Region Nord: Bremen - Hamburg - Kiel - Lübeck - Nordfriesische Inseln
Region Ost: Berlin - Leipzig - Dresden - Erfurt - Gera - Region Thüringen
Falls Sie Fragen haben oder ein Beratungsgespräch zu unseren Leistungen wünschen, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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